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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11   

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https://dejure.org/2015,24792
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11 (https://dejure.org/2015,24792)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.04.2015 - L 16 AL 205/11 (https://dejure.org/2015,24792)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. April 2015 - L 16 AL 205/11 (https://dejure.org/2015,24792)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 27/99 R

    Umlage zur produktiven Winterbauförderung - Arbeitgeber des Baugewerbes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Diese individuellen Ausweichmöglichkeiten vermögen an der objektiven Förderbarkeit aber nichts zu ändern (BSG, Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 27/99 R, Rn. 21 juris).

    Abgesehen davon, dass die Zuordnung eines Betriebs zu einer nicht förderungsfähigen Betriebsgruppe, die von der Umlage ausgenommen werden kann, stets voraussetzt, dass der Betrieb auch konkret nicht förderungsfähig ist (BSG, Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 27/99 R, Rn. 21 juris), was schon nicht zutrifft, fehlt es auch an einer abgrenzbaren und nennenswerten Gruppe im genannten Sinn, welche der Verordnungsgeber wegen der bei ihnen fehlenden Förderungsfähigkeit aus der BaubetrV hätte herausnehmen müssen.

  • BSG, 30.01.1996 - 10 RAr 10/94

    Umlagepflicht zur Produktiven Winterbauförderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Ersteres ist anzunehmen, wenn die Arbeiter während der Arbeitszeit in den Wintermonaten witterungsbedingten Erschwernissen ausgesetzt sind (zum Wintergeld vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1996, 10 RAr 10/94, Rn. 23 juris).

    Eine Gruppe ist z. B. abgrenzbar und nennenswert, wenn die Tarifvertragsparteien im Katalog des Bundesrahmentarifvertrag-Bau (BRTV-Bau) inzwischen eine neue Aufteilung vorgenommen haben, die einen nicht witterungsabhängigen Zweig des Baugewerbes getrennt aufführt, oder sich im Wirtschaftsleben eine bestimmte einheitliche, nicht mehr als bloß zufällige Ansammlung zu vernachlässigender, dauerhafte Gruppe etabliert hat, deren Mitgliedsbetriebe sämtlich nicht oder allenfalls in zu vernachlässigenden Ausmaß witterungsunabhängig sind (BSG,Urteil vom 30.01.1996, 10 RAr 10/94 Rn. 32 ff juris; BSG, Beschluss vom 26.05.2011, B 11 AL 145/10 B, Rn. 6 juris).

  • BSG, 22.08.1990 - 10 RAr 18/89

    Produktive Winterbauförderung für Betrieb des unterirdischen Kabelbaus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    In diesem Fall sind auch bei einer Anfechtungsklage alle Rechts- und Sachverhaltsänderungen, die vom Beginn der durch die Verwaltungsentscheidungen getroffenen Regelung bis zur Entscheidung in der Tatsacheninstanz eintreten, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 22.08.1990,10 RAr 18/89, Rn. 12 juris).

    Auch für die BaubetrV hat das BSG einen weiten Spielraum für eine praktikable Abgrenzung des Kreises der förderungsfähigen Betriebe anerkannt (BSG, Urteil vom 22.08.1990 - 10 RAr 18/89, Rn. 22 juris).

  • SG Hannover, 06.11.2008 - S 26 AL 415/05
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Im März 2009 beantragte sie unter Hinweis auf die Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Hannover vom 06.11.2008 (S 26 AL 415/05) die Befreiung von der Winterbeschäftigungs-Umlagepflicht zum 01.03.2009.

    So habe, wie bereits ausgeführt, das SG Hannover mit Urteil vom 06.11.2008 (S 26 AL 415/05) in einem Rechtsstreit zwischen einem Mitgliedsunternehmen der Bundesfachabteilung sowie der Bundesagentur für Arbeit rechtskräftig festgestellt, dass keine Umlagepflicht gemäß § 354 SGB III bestehe.

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R

    Krankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Eine Ungleichbehandlung kann keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht begründen (BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 5 RE 6/14 R; BSG, Urteil vom 22.06.2010, B 1 A 1/09 R, beide unter juris).
  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Eine Ungleichbehandlung kann keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht begründen (BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 5 RE 6/14 R; BSG, Urteil vom 22.06.2010, B 1 A 1/09 R, beide unter juris).
  • BSG, 26.05.2011 - B 11 AL 145/10 B

    Revisionszulassung - Verfahrensmangel - mangelnde Begründung des Urteils

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Eine Gruppe ist z. B. abgrenzbar und nennenswert, wenn die Tarifvertragsparteien im Katalog des Bundesrahmentarifvertrag-Bau (BRTV-Bau) inzwischen eine neue Aufteilung vorgenommen haben, die einen nicht witterungsabhängigen Zweig des Baugewerbes getrennt aufführt, oder sich im Wirtschaftsleben eine bestimmte einheitliche, nicht mehr als bloß zufällige Ansammlung zu vernachlässigender, dauerhafte Gruppe etabliert hat, deren Mitgliedsbetriebe sämtlich nicht oder allenfalls in zu vernachlässigenden Ausmaß witterungsunabhängig sind (BSG,Urteil vom 30.01.1996, 10 RAr 10/94 Rn. 32 ff juris; BSG, Beschluss vom 26.05.2011, B 11 AL 145/10 B, Rn. 6 juris).
  • LSG Sachsen, 19.08.2010 - L 3 AL 133/06

    Umlagepflicht von Trockenbauunternehmen zur Winterbauumlage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Die Entscheidung des Sächsischen Landesssozialgerichts vom 19.08.2010 (L 3 AL 133/06) rechtfertigt ebenfalls keine andere Beurteilung.
  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 27/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Teilzeitprivileg - erste Zeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Um die Umlagepflicht zu begründen, reicht die Förderbarkeit durch eine dieser Leistungen (BSG, Urteil vom 9.9.1999 - B 11 AL 27/98 R, Rn 21 juris).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R

    Produktive Winterbauförderung - Umlagepflicht - Baugewerbe - Baubetrieb -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - L 16 AL 205/11
    Eine zahlenmäßig ins Gewicht fallende abgrenzbare Gruppe muss sich aber nach objektiven Tatsachen feststellen lassen, etwa, wie dargelegt, auf Grund einer neuen Aufteilung im Katalog des BRTV-Bau oder danach, ob sich im Wirtschaftsleben eine bestimmte dauerhafte Gruppe etabliert hat, deren Mitgliedsbetriebe sämtlich nicht oder allenfalls in zu vernachlässigendem Ausmaß witterungsabhängig sind (BSG, Urteil vom 08.10.1998 - B 10 AL 6/97 R, Rn. 18 juris).
  • BSG, 21.02.1995 - 10 RAr 5/93

    Einbeziehung von Straßenfräsunternehmen in die Winterbauförderung - Betriebszweck

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - L 9 AL 10/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten sowie die ebenfalls beigezogenen Akten aus dem Rechtsstreit L 16 AL 205/11 Bezug genommen.

    Dies ergibt sich jedenfalls für die von dem klägerischen Unternehmen ausgeführten Arbeiten nicht zweifelsfrei aus den im beigezogenen Verfahren L 16 AL 205/11 eingeholten bzw. verwerteten Sachverständigengutachten und Auskünften, die durch die Beteiligten in diesen Rechtsstreit eingeführt worden sind und die der Senat seinerseits im Wege des Urkundsbeweises verwerten kann.

    Es wird dabei keine Unterscheidung zwischen witterungsabhängigen und -unabhängigen Betrieben vorgenommen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2015 - L 16 AL 205/11 - juris Rn. 43).

    Aus der im beigezogenen Verfahren L 16 AL 205/11 abgegebenen Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. vom 31.10.2012 sowie der beigefügten Satzung ergibt sich weiter, dass die Bundesfachabteilung zwar über das sich aus § 12 der Satzung ergebende Recht, Anträge an das Präsidium und die Hauptversammlung des Verbandes zu stellen, Einfluss auf die Ausrichtung des Verbandes nehmen kann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2018 - L 9 AL 94/17

    Zulässigkeit der Heranziehung von Trockenbaubetrieben zur

    Eine andere Beurteilung sei auch nicht aufgrund des Urteils des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2015 - L 16 AL 205/11 - vorzunehmen, da diesem kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Ihre Berufung auf die Entscheidungen des Senates vom 18.05.2017 zum Az. L 9 AL 10/13 sowie des 16. Senates vom 23.04.2014 zum Az. L 16 AL 205/11 gehe ins Leere, da diese andere Sachverhalte beträfen.

    Es wird dabei keine Unterscheidung zwischen witterungsabhängigen und -unabhängigen Betrieben vorgenommen (vgl. Senat, Urteil vom 18.05.2017 - L 9 AL 10/13, juris, LSG NRW, Urteil vom 23.04.2015 - L 16 AL 205/11 - juris Rn. 43).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 11 AL 25/14
    Ergänzend bezieht sich die Beklagte auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 23. April 2015 - L 16 AL 205/11 -.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a SGG i.V.m. § 154 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), da es sich bei der Klägerin nicht um einen der in § 183 SGG genannten kostenrechtlich privilegierten Beteiligten handelt (ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2015 - L 16 AL 205/11 - LSG Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2014 - L 29 AL 8/11; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2012 - L 18 AL 26/12 B ER; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 183 Rn 5a).

    Mangels ausreichender anderweitiger Anhaltspunkte wird der Auffangstreitwert von 5.000,- Euro festgesetzt (ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2015, a.a.O.).- .

  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 6/19 R

    Winterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht

    Geht es - wie vorliegend - um die Frage, ob sich aus einem bereits im Positivkatalog der BaubetrV erfassten Zweig des Baugewerbes ein (weiterer) Spezialzweig des Baugewerbes entwickelt hat und dieser auch abgrenzbar eine Eigenständigkeit am Markt erworben hat, dürfte sich - unbesehen weiterer Ermittlungen - regelmäßig nur unter Einbeziehung von Stellungnahmen auch der weiteren an den Bautarifverträgen beteiligten Tarifvertragsparteien feststellen lassen, ob sich im Wirtschaftsleben insgesamt eine abgrenzbare Gruppe von witterungsunabhängig arbeitenden Trockenbaubetrieben entwickelt hat (vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.4.2015 - L 16 AL 205/11 - RdNr 43) .
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